Immobilien und Steuern in Portugal
Immobilie Portugal | Kaufpreis | Verträge
Grundsteuer
Nachdem man stolzer Besitzer einer Portugal Immobilie geworden ist, fällt eine jährliche Grundsteuer für die Immobilie (contribuiçao autárquica) an.
Früher wurde diese Steuer vom Staat erhoben, seit 1989 wird sie von den Stadtverwaltungen in Portugal eingefordert. Basis dieser Steuer ist eine Schätzung (avaliaçao) des
Nutzwerts (rendimento colectável) für das Objekt. Seit 1990 wird dieser Wert ständig der Inflation angeglichen. Die Berechnung selbst ist
kompliziert und kann von Stadt zu Stadt auch verschieden sein.
Offshore-Gesellschaften
In Madeira gibt es die Möglichkeit, durch eine Offshore-Gesellschaft, die meist nur eine Briefkastenfirma ist, Immobilien zu erwerben.
Der größte Vorteil ist wohl die Verschwiegenheit. Das Offshore-Eigentum allein mildert nicht die möglichen Folgen von Kapitalerträgen und
Erbschaftssteuern im eigenen Heimatland. Man kann diese Dinge aber über ein Offshore-Treuhandvermögen regeln.
Doch bleiben wir mit den Füßen auf dem Boden: Für den Durchschnittsbürger ist so ein Unterfangen weder nötig noch steuersparend und
ganz bestimmt nicht wirtschaftlich. Die Briefkastenfirma bzw. die vielen "Treuhänder", die daran beteiligt sind, wollen bezahlt werden, obwohl
physisch nichts von einer Firma zu sehen ist. Berge von Dokumenten, deren Inhalt man meistens nicht versteht, gilt es zu unterschreiben.
Und ob die "Treuhänder" am anderen Ende vertrauenswürdig sind, zeigt sich erst nach Jahren. Zudem werden seit Neuestem auch auf
Immobilien, die von einer Offshore-Firma gekauft wurden, in Portugal pauschal 15 % Steuern erhoben.
Steuern allgemein
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu erwerben und/oder sich teilweise oder ganz in Portugal niederzulassen, sollte sich mit der
dortigen Steuersituation vertraut machen.
Steuerpflichtig sind die Einkünfte aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger, aus Gewerbebetrieb und Landwirtschaft, aus
Kapitalvermögen, Vermietung, Vermögenszuwachs, Veräußerungsgewinnen und Renten. Die Einkommenssteuersätze reichen von
12 % bis 40 % (ab ungefähr 53.000 Euro). Im Vergleich zu Deutschland ist eine Besteuerung in Portugal erst ab einem Einkommen von mehr
als 125.000 Euro günstiger.
Steuerpflichtig sind Schenkungen und Erbschaften von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten, die sich in Portugal befinden.
Bei Übertragung an Ehegatten oder Nachkommen in erster Linie wird eine Freigrenze gewährt. Grundvermögen wird nach einem Einheitswert
versteuert. Die Steuersätze reichen von 7 % bis 32 % bei Erbschaften.
Vererbung
Wenn ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland eine portugiesische Immobilie vererbt, kommt für die Erbfolge deutsches Erbrecht zur
Anwendung, das deutsche Testament wird also anerkannt. Ein gesondertes portugiesisches Testament ist nicht notwendig, kann aber die
Abwicklung der Erbschaft beschleunigen. Liegt kein Testament vor, kommt die deutsche gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Weitere aktuelle Infos über das
Erbrecht in Portugal.
Immobilien Steuer Teil II.
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