Kaufpreis
Immobilie Portugal | Verträge | Steuern
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| (c) Nuno Calvet | Kaufpreis
Ein 1993 verabschiedetes Gesetz zum Schutz der portugiesischen Landschaft vor "Zubetonierung" hat in einigen Gegenden die
Immobilienpreise sprunghaft ansteigen lassen. Seitdem dann auch die Golfspieler noch Portugal entdeckt haben, sind die Preise in den
Golfregionen noch einmal stark gestiegen. Ein kleines Apartment in einer Golfanlage an der Westalgarve kostet ab 110.000 Euro.
Villen mit Meerblick in beliebten Touristenzentren, z. B. in
Carvoeiro, sind nicht unter 250.000 Euro zu haben. Eine Luxusvilla in einer
Golfgegend kann schon um die 500.000 Euro und mehr kosten. Im Gegensatz dazu kann man in ländlichen Gegenden, z. B. in einer
abgelegenen Region im Alentejo auch ein (meist baufälliges) altes Bauernhaus oder Dorfhaus für ca. 25.000 Euro erstehen.
Formalitäten zum Kauf einer Portugal Immobilie
Für den Erwerb einer Immobilie in Portugal ist die notarielle Form vorgeschrieben. In der Regel heißt das Kaufvorvertrag und Anzahlung
(contrato promessa de compra e venda) mit anschließenden Kaufvertrag.
Der Grundbucheintrag ist in Portugal Pflicht, erfolgt aber nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Der Antrag auf Eintragung
in das Grundbuch (Registro Definitivo) muss innerhalb von drei Monaten nach Beurkundung gestellt werden.
Zahlt der Käufer seine neu erworbene Immobilie in Portugal in Fremdwährung (z. B. Schweizer Franken), braucht er keine
Devisentransfer-Genehmigung, wird aber als ausländischer Immobilienkäufer bei der Bank von Portugal registriert.
Das Vorkaufsrecht (direito de preferencia) gibt es in Portugal. Belastungen im Grundbuch sind möglich, d. h. Hypotheken werden nach zeitlicher
Reihenfolge eingetragen, aber nicht für Ausländer ohne Wohnsitz in Portugal. Bei mindestens zeitweisem Wohnsitz (
Urlaub) in Portugal ist eine
Kreditgewährung bis 40 % des Wertes möglich.
Die Notarkosten belaufen sich durchschnittlich auf 1,15 % der Kaufsumme. Die Höhe der Grundbuchkosten (Eintragung und Auflassung)
kann zwischen 1 % und 1,5 % des erklärten Kaufpreises betragen. Die Höhe der Maklergebühr ist meist Verhandlungssache; üblich sind
3 % bis 4 % vom Kaufpreis.
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